Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Sind Sie bereit für 2025?

Erfahren Sie, was das Gesetz fordert und wie Sie Ihre Website und digitalen Angebote rechtssicher gestalten können.

Was ist das Barrierefreiheits­stärkungsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im Überblick

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Ziel des Gesetzes ist es, Barrieren für Menschen mit Behinderungen abzubauen und ihnen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen. Unternehmen, die Websites, Apps, E-Commerce-Plattformen oder digitale Dienstleistungen anbieten, müssen sich auf diese Vorgaben einstellen.

Bin ich von den gesetzlichen Vorgaben betroffen?

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Wer ist betroffen?

Das BFSG betrifft vor allem Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten. Dazu gehören:

  • E-Commerce-Anbieter
  • Banken und Finanzdienstleister
  • Reise- und Ticketplattformen
  • Softwareanbieter und App-Entwickler

 

Auch öffentliche Stellen unterliegen weiterhin strengen Anforderungen. Unternehmen jeder Größe sollten prüfen, ob ihre digitalen Angebote den gesetzlichen Standards entsprechen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Was schreibt das Gesetz vor?

Das verlangt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Diese Anforderungen basieren auf den internationalen WCAG-Standards und müssen bis 2025 umgesetzt sein.

Für Screenreader optimiert

Für Screenreader optimiert

Websites und Apps müssen für Screenreader optimiert sein

Kontrastverhältnis und Navigation

Kontrastverhältnis und Navigation

Es sind klare Kontraste und eine einfache Navigation erforderlich.

Alternativtexte

Alternativtexte

Bilder und Videos benötigen Alternativtexte oder Untertitel.

Bedienung über Tastatur

Bedienung über Tastatur

Alle Funktionen müssen auch per Tastatur zugänglich sein.

Barrierefreie Dokumente

Dokumente wie PDFs müssen barrierefrei gestaltet sein.

Was passiert, wenn ich nicht handle?

Konsequenzen bei Verstößen

Verstöße gegen das BFSG können erhebliche Folgen haben:

  • Abmahnungen oder Bußgelder
  • Klagen von Verbänden oder Betroffenen
  • Reputationsschäden durch negative Publicity
  • Verlust von potenziellen Kunden oder Nutzern

 

Barrierefreiheit ist nicht nur eine rechtliche Pflicht – sie ist auch eine Chance, Ihre Marke als inklusiv und verantwortungsvoll zu positionieren.

Ihre Vorteile durch barrierefreie Angebote

Warum frühzeitige Umsetzung sich lohnt

Die Umsetzung von Barrierefreiheit bietet nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch handfeste Vorteile:

  • Erschließen neuer Zielgruppen, z. B. Menschen mit Behinderungen oder ältere Nutzer.
  • Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit für alle Besucher.
  • Erhöhung der Reichweite und Sichtbarkeit in Suchmaschinen.
  • Positive Wahrnehmung Ihrer Marke durch soziale Verantwortung.
Tastatur für Barrierefreiheit in web

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Häufige Fragen zum Thema Barrierefreiheit für Webseiten

Was kostet die Umstellung auf Barrierefreiheit?

Die Kosten für die Umstellung auf Barrierefreiheit variieren je nach Umfang der Anpassungen. Eine frühzeitige Integration in die Entwicklung ist kostengünstiger. Für bestehende Websites hängen die Kosten von Faktoren wie Komplexität, aktuellem Zustand und gewünschtem Barrierefreiheitsniveau ab. Oft amortisieren sich die Investitionen durch eine höhere Reichweite und bessere Nutzererfahrung.

Gilt das Gesetz zur Barrierefreiheit auch für kleine Unternehmen?

Derzeit sind kleine Unternehmen in Deutschland nicht generell verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Ab dem 28. Juni 2025 gilt jedoch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das bestimmte private Unternehmen verpflichtet, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Ob dies für Ihr Unternehmen zutrifft, hängt von den angebotenen Leistungen ab.

Wie hoch sind die Strafen, wenn meine Website nicht barrierefrei ist?

Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland bestimmte Unternehmen, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Zudem können Marktüberwachungsbehörden die Abschaltung der Website anordnen. Es ist daher ratsam, frühzeitig mit der Umsetzung der Barrierefreiheit zu beginnen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.