15.12.2021

TTDSG - neue Regelungen für Cookie Consent Banner

Infos

Am 1. Dezember 2021 trat das TTDSG in Kraft. Damit wurden europäische Regelungen und verschiedene Gerichtsurteile in geltendes deutsches Recht umgesetzt. Auswirkungen hat das auf den Einsatz und den Aufbau von Cookie Consent Bannern.

Was ist zu tun?

Zuerst muss klar sein: Das TTDSG regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten, wie sie durch Tracking Tools erhoben werden. Dass dazu fast immer Cookies zum Einsatz kommen, ist nur eine technische Frage.

Damit erstreckt sich der Geltungsbereich des TTDSG auch auf Tracking mit anderen Mitteln (z.B. URL-Hashes oder Merkmals-Analysen), nicht jedoch auf technische Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind. Hierzu zählen z.B. Cookies zum Speichern der Sprachauswahl, für Warenkörbe in Online Shops oder für Logins.

Rechtssichere Consent Banner

Wie empfehlen darum, nicht mehr von einem Cookie Consent Banner, sondern nur von einem Consent Banner zu sprechen, da der Zweck des Banners nur mittelbar mit Cookies zu tun hat. In erster Linie geht es darum, die Einwilligung des Nutzers zur Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten einzuholen.

Ein Consent Banner muss bestimmten Vorgaben entsprechen, um rechtssicher zu sein:

  • Vor der Einwilligung des Nutzers dürfen keine Daten getrackt werden. Das bedeutet in der Regel: Es darf kein Tracking Cookie gesetzt werden.
  • Der Nutzer muss seine Einwilligung aktiv setzen, eine Checkbox darf nicht schon vorausgewählt sein.
  • Besonders kritisch: Die beiden Buttons für Zustimmung und Ablehnung müssen gleichwertig sein. Sie müssen daher nebeneinander stehen, ungefähr die gleiche Größe und die gleiche Farbe haben. Der Zustimmen-Button darf nicht hervorgehoben sein. Der Button für die Ablehnung darf sich nicht hinter komplizierten Einstell-Möglichkeiten verstecken.

 

Ist es dringend?

Ja, absolut. Zum einen können Seitenbetreiber ohne korrektes Cookie Consent Banner abgemahnt werden - das ist noch die günstigste Form. Das TTDSG sieht Bußgelder bis zu 300.000 EUR vor, die DSGVO sieht sogar Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des Unternehmens-Umsatzes vor.

Seit diesem Jahr gehen Datenschutzbehörden gezielt gegen Unternehmen vor, die gegen die DSGVO verstoßen. Auch wenn dabei bisher Consent Banner nicht im Vordergrund standen, könnte sich das durch die nun hergestellte Rechtssicherheit bald ändern.

 

Weitere Informationen finden Sie im Artikel von eRecht24, dort sind wir auch mit einem Agentur-Account Mitglied: https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/12834-ttdsg.html

 

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